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   BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99   

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BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99 (https://dejure.org/2000,118)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.2000 - 4 C 4.99 (https://dejure.org/2000,118)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 4 C 4.99 (https://dejure.org/2000,118)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwVfG §§ 54, 56, 59 Abs. 2 Nr. 4; BauGB §§ 131, 133; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 2
    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich; Koppelungsverbot; Nichtigkeit des Vertrages; Erstattungsanspruch; Grundsatz von Treu und Glauben

  • Deutsches Notarinstitut

    EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 3, § 11 Abs. 6 Satz 3; EStG § 26

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag - Austauschvertrag - Billigkeitsausgleich - Koppelungsverbot - Nichtigkeit des Vertrages - Erstattungsanspruch - Grundsatz von Treu und Glauben

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich; Koppelungsverbot; Nichtigkeit des Vertrages; Erstattungsanspruch; Grundsatz von Treu und Glauben; verkaufte Hoheitsakte

  • Judicialis

    VwVfG § 54; ; VwVfG § 56; ; VwVfG § 59 Abs. 2 Nr. 4; ; BauGB § 131; ; BauGB § 133; ; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Städtebaulicher Vertrag über Geldleistung; Verstoß gegen das Koppelungsverbot; einseitige Rückabwicklung [Erstattung] kein Verstoß gegen Treu und Glauben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verletzung des Koppelungsverbots durch die Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • hermanns-rechtsanwaelte.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 54, 56, 59 VwVfG
    Treu und Glauben in öffentlich-rechtlichen Verträgen (RA Dr. Caspar David Hermanns; JA)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt Verstoß gegen Koppelungsverbot vor? (IBR 2000, 562)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 162
  • NJW 2001, 314 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1285
  • NVwZ 2000, 1319
  • DNotZ 2000, 760
  • DVBl 2000, 1853
  • DÖV 2000, 1050
  • BauR 2000, 1699
  • ZfBR 2000, 491
 
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Wird zitiert von ... (156)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
    Sie teilen daher die Rechtsnatur des ihnen entsprechenden Leistungsanspruchs (BVerwG, Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 ; Urteil vom 23. August 1991 - BVerwG 8 C 61.90 - BVerwGE 89, 7 ).

    Der Grundsatz von Treu und Glauben, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts gehört (BVerwG, Beschluß vom 5. März 1998 - BVerwG 4 B 3.98 - Buchholz 406.421 Garagen- und Stellplatzrecht Nr. 8 = NJW 1998, 3135; Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 ), steht dem Erstattungsanspruch der Klägerin nicht entgegen.

    Die Geltendmachung und Rückabwicklung der Ansprüche aus dem Vertrag einschließlich der Möglichkeit ihrer Verwirkung bestimmt sich daher nicht nach Bundes-, sondern nach Landesrecht (ebenso BVerwG, Urteil vom 14. April 1978, a.a.O., S. 340 - zur vertraglichen Abwälzung von in der Kostentragung an sich bundesrechtlich geregelten Erschließungsaufwendungen).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1990 - 2 S 2098/89

    Nichtigkeit eines Vertrages über die Zahlung einer Folgelastenpauschale an die

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
    Das Berufungsgericht geht zu Recht davon aus, daß diese Norm trotz des engen Wortlauts für alle Verträge zwischen einer Privatperson und einem Träger der öffentlichen Verwaltung auf einem Gebiet gilt, auf dem ein hoheitliches Verhältnis der Über- und Unterordnung besteht, und daß es nicht darauf ankommt, ob der konkrete Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung "sonst" durch Verwaltungsakt geregelt werden könnte (VGH München, Urteil vom 11. April 1990 - NVwZ 1990, 979 ; ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 1990 - NVwZ 1991, 583 ; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Auflage 2000, Rn. 48 zu § 54 m.w.N.).

    Art. 56 Abs. 1 BayVwVfG findet auf einen unvollständigen ("hinkenden") Austauschvertrag, in dem die Leistung der Behörde (oder Gemeinde) Bedingung bzw. Geschäftsgrundlage für die vertraglich vereinbarte Gegenleistung des Bürgers ist, zumindest entsprechende Anwendung (BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 ; VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 1990 - NVwZ 1991, 583 ; VGH München, Urteil vom 11. April 1990 - NVwZ 1990, 979 ; OVG Koblenz, Urteil vom 28. November 1991, DVBl 1992, 785 ).

    Es müssen vielmehr besondere, in der Person oder im Verhalten des Erstattung begehrenden Bürgers liegende Umstände hinzutreten, die das Rückforderungsbegehren als treuwidrig erscheinen lassen (im Ergebnis ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 1990, NVwZ 1991, 583 - zu nichtigen Folgelastenverträgen).

  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
    Die Vereinbarung betrifft nach ihrem Gegenstand und Zweck einen vom öffentlichen Recht geordneten Sachbereich (zu diesem Erfordernis s. BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 ; Urteil vom 11. Februar 1993 - BVerwG 4 C 18.91 - BVerwGE 92, 56 ).

    Art. 56 Abs. 1 BayVwVfG findet auf einen unvollständigen ("hinkenden") Austauschvertrag, in dem die Leistung der Behörde (oder Gemeinde) Bedingung bzw. Geschäftsgrundlage für die vertraglich vereinbarte Gegenleistung des Bürgers ist, zumindest entsprechende Anwendung (BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 ; VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 1990 - NVwZ 1991, 583 ; VGH München, Urteil vom 11. April 1990 - NVwZ 1990, 979 ; OVG Koblenz, Urteil vom 28. November 1991, DVBl 1992, 785 ).

    Der Fall einer nach § 56 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG unzulässigen Gegenleistung des Bürgers liegt z.B. vor, wenn die Behörde im Gegenzug eine Leistung verspricht, auf die der Bürger nach dem einschlägigen Bundes- oder Landesrecht ohnehin Anspruch hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 ; Beschluß vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG S. 14 = NVwZ 1991, 574).

  • BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rechtsfragen - Hinweispflicht des Gerichts -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
    Unerheblich ist, ob die Beteiligten die Unzulässigkeit der von der Klägerin zu erbringenden Leistung erkannt haben oder auch nur erkennen konnten (BVerwG, Beschluß vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 6 = NVwZ 1991, 574).

    Der Fall einer nach § 56 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG unzulässigen Gegenleistung des Bürgers liegt z.B. vor, wenn die Behörde im Gegenzug eine Leistung verspricht, auf die der Bürger nach dem einschlägigen Bundes- oder Landesrecht ohnehin Anspruch hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 ; Beschluß vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG S. 14 = NVwZ 1991, 574).

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
    Die erklärte Bereitschaft der Beklagten, das Bauleitplanverfahren nach Eingang der Geldzahlungen fortzuführen, ist ausreichend, um die Vereinbarung öffentlich-rechtlich zu prägen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1973 - BVerwG 4 C 22.72 - BVerwGE 42, 331 ).

    Es besagt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. grundlegend das Urteil vom 6. Juli 1973, a.a.O.), daß - zum einen - durch einen verwaltungsrechtlichen Vertrag nichts miteinander verknüpft werden darf, was nicht ohnedies schon in einem inneren Zusammenhang steht, und daß - zum anderen - hoheitliche Entscheidungen ohne entsprechende gesetzliche Ermächtigung nicht von wirtschaftlichen Gegenleistungen abhängig gemacht werden dürfen, es sei denn, erst die Gegenleistung würde ein der Entscheidung entgegenstehendes rechtliches Hindernis beseitigen (kein "Verkauf von Hoheitsakten" - so auch Senatsurteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 27.92 - Buchholz 316 § 56 VwVfG Nr. 9 S. 5).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88

    Vorbeugender Immissionsschutz

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
    Mit dieser Erklärung übte die Beklagte ihr Recht aus, als Gläubigerin des Leistungsanspruchs zu bestimmen, zu welchem Zweck die (haushaltsrechtlich) nicht zweckgebundene Zuwendung der Klägerin verwendet werden soll (Art. 62 BayVwVfG i.V.m. § 315 Abs. 1 und 2 BGB - vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 6.88 - BVerwGE 84, 236 ).

    Insoweit reicht es aus, daß sich im Text der Vertragsurkunde ein Anhaltspunkt findet, aufgrund dessen im Zusammenhang mit den Umständen des Vertragsabschlusses die Gegenleistung und ihr Zweck durch Auslegung ermittelt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989, a.a.O., S. 244).

  • VGH Bayern, 11.04.1990 - 1 B 85 A.1480

    Rechtsnatur von Verträgen zwischen Gemeinden und Grundstückseigentümern

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
    Das Berufungsgericht geht zu Recht davon aus, daß diese Norm trotz des engen Wortlauts für alle Verträge zwischen einer Privatperson und einem Träger der öffentlichen Verwaltung auf einem Gebiet gilt, auf dem ein hoheitliches Verhältnis der Über- und Unterordnung besteht, und daß es nicht darauf ankommt, ob der konkrete Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung "sonst" durch Verwaltungsakt geregelt werden könnte (VGH München, Urteil vom 11. April 1990 - NVwZ 1990, 979 ; ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 1990 - NVwZ 1991, 583 ; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Auflage 2000, Rn. 48 zu § 54 m.w.N.).

    Art. 56 Abs. 1 BayVwVfG findet auf einen unvollständigen ("hinkenden") Austauschvertrag, in dem die Leistung der Behörde (oder Gemeinde) Bedingung bzw. Geschäftsgrundlage für die vertraglich vereinbarte Gegenleistung des Bürgers ist, zumindest entsprechende Anwendung (BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 ; VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 1990 - NVwZ 1991, 583 ; VGH München, Urteil vom 11. April 1990 - NVwZ 1990, 979 ; OVG Koblenz, Urteil vom 28. November 1991, DVBl 1992, 785 ).

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
    Der Anspruch der Klägerin auf Prozeßzinsen seit Klageerhebung in Höhe von jährlich 4 % ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung der §§ 291, 246 BGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 48.82 - BVerwGE 71, 85 ).
  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
    Ein Grundstück, das wie hier das Grundstück der Klägerin im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen (abstrakten) Beitragspflichten im Außenbereich liegt, gehört nicht zu den im Sinne von § 131 Abs. 1 BauGB durch eine beitragsfähige Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücken und scheidet deshalb als Gegenstand der Erhebung eines Erschließungsbeitrags für diese Anlage aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1986 - BVerwG 8 C 115.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 95 = NVwZ 1986, 586; stRspr).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 4 B 3.98

    Verwaltungsverfahrensrecht - Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch,

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
    Der Grundsatz von Treu und Glauben, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts gehört (BVerwG, Beschluß vom 5. März 1998 - BVerwG 4 B 3.98 - Buchholz 406.421 Garagen- und Stellplatzrecht Nr. 8 = NJW 1998, 3135; Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 ), steht dem Erstattungsanspruch der Klägerin nicht entgegen.
  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 27.92

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag und Koppelungsverbot

  • BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 67.76

    Vertragliche Fixierung einer Befreiung des Bauherrn von seiner Stellplatzpflicht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.1986 - 6 A 147/84

    Erschließung; Grundstück; Erforderlichkeit; Weg; Qualität

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91

    Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"

  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1991 - 1 A 10312/89

    Teilungsgenehmigung; Gemeinde; Anspruch; Vertrag; Zahlung; Abgeltung; Vorteil

  • VGH Bayern, 11.11.1998 - 6 B 95.2137
  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

    Eine solche Verknüpfung ist ausreichend, um die Vereinbarung öffentlich-rechtlich zu prägen (vgl. Urteile vom 6. Juli 1973 - BVerwG 4 C 22.72 - BVerwGE 42, 331 und vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 ).

    Diese Norm gilt für alle Verträge zwischen einer Privatperson und einem Träger der öffentlichen Verwaltung auf einem Gebiet, auf dem ein hoheitliches Verhältnis der Über- und Unterordnung besteht; es kommt nicht darauf an, ob der konkrete Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung "sonst" durch Verwaltungsakt geregelt werden könnte (Urteil vom 16. Mai 2000, a.a.O. m.w.N.).

    § 56 Abs. 1 VwVfG findet auch auf einen unvollständigen ("hinkenden") Austauschvertrag, in dem die Leistung der Behörde Bedingung oder Geschäftsgrundlage für die vertraglich vereinbarte Gegenleistung des Bürgers ist, zumindest entsprechende Anwendung (vgl. Urteile vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 und vom 16. Mai 2000, a.a.O. S. 167 m.w.N.).

    Unerheblich ist, ob die Beteiligten die Unzulässigkeit der vom Kläger zu erbringenden Leistung erkannt haben oder auch nur erkennen konnten (vgl. Urteil vom 16. Mai 2000, a.a.O. S. 168 f.; Beschluss vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 6).

    Es verbietet zum anderen, hoheitliche Entscheidungen ohne entsprechende gesetzliche Ermächtigung von wirtschaftlichen Gegenleistungen abhängig zu machen ("Verkauf von Hoheitsakten"; vgl. Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 27.92 - Buchholz 316 § 56 VwVfG Nr. 9 S. 5 und vom 16. Mai 2000, a.a.O. S. 169 m.w.N.).

    Die Geltendmachung und Rückabwicklung der Ansprüche aus dem Vertrag einschließlich der Möglichkeit ihrer Verwirkung bestimmt sich daher nicht nach Bundes-, sondern nach Landesrecht (vgl. Urteile vom 14. April 1978, a.a.O. S. 340 und vom 16. Mai 2000, a.a.O. S. 172).

    Es müssen vielmehr besondere, in der Person oder im Verhalten des Erstattung begehrenden Bürgers liegende Umstände hinzutreten, die das Rückforderungsbegehren als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. Urteil vom 16. Mai 2000, a.a.O. S. 174 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Der Sekundäranspruch - hier auf Aufwendungsersatz gerichtet - teilt in aller Regel und so auch hier die Rechtsnatur des ihm zugrunde liegenden Leistungsanspruchs (vgl. etwa zum öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch und zum Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag: Urteile vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 = Buchholz 316 § 56 VwVfG Nr. 13 S. 10 und vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 8 C 52.87 - BVerwGE 82, 350 ; vgl. ferner Beschluss vom 3. Januar 1992 - BVerwG 6 B 20.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 240).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; Grundsatz von

    Der Grundsatz von Treu und Glauben steht der einseitigen Rückabwicklung eines nichtigen Austauschvertrags nicht allein deshalb entgegen, weil die Leistung der Gemeinde nicht mehr rückgängig zu machen ist; es müssen vielmehr besondere, in der Person oder im Verhalten des Erstattung begehrenden Bürgers liegende Umstände hinzutreten, die das Rückforderungsbegehren als treuwidrig erscheinen lassen (wie Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 ).

    Es müssen vielmehr besondere, in der Person oder im Verhalten des Erstattung begehrenden Bürgers liegende Umstände hinzutreten, die das Rückforderungsbegehren als treuwidrig erscheinen lassen (Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 ).

    Nachdem der wirtschaftliche Nachteil nicht beim Vertragspartner der Gemeinde verblieben, sondern auf den Erwerber übergegangen ist, rechtfertigt auch der Sanktionsgedanke (Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - a.a.O. S. 173) nicht, dass die Gemeinde einen Vermögensnachteil ausgleichen muss, der nicht mehr besteht.

    Vielmehr kann die Gegenleistung der Gemeinde - auf die der Vertragspartner bei einem derartigen "hinkenden Austauschverhältnis" (vgl. hierzu Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - a.a.O. S. 165) allerdings keinen Anspruch hat - in einem komplexen Bündel von Entscheidungen und Maßnahmen bestehen.

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Rechtsprechung
   StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3751
StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547 (https://dejure.org/2000,3751)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09.08.2000 - P.St. 1547 (https://dejure.org/2000,3751)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09. August 2000 - P.St. 1547 (https://dejure.org/2000,3751)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundrechtsklage gegen Verfahrenshandlungen des Wahlprüfungsgerichts; Verletzung passiven Wahlrechts hessischer Landtagsabgeordneter; Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Rüge einer auf Mandatsentziehung abzielenden Verfahrensweise des Wahlprüfungsgerichts; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 17
  • NJW 2000, 2891
  • NVwZ 2000, 1285 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1547
  • DÖV 2000, 960
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63

    Ärztekammern

    Auszug aus StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
    Ihre Mitglieder sind Richter, also Organwalter, die durch organisatorische Selbständigkeit, persönliche und sachliche Unabhängigkeit sowie Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten gekennzeichnet sind (vgl. BVerfGE 18, 241 [254 f]).

    Sie lassen eine personelle Verzahnung zwischen Richteramt und parlamentarischem Amt nicht zu und verbieten, dass ein Richter in eigener Sache entscheidet (vgl. BVerfGE 3, 377 [381]; 4, 331 [346]; 14, 56 [69]; 18, 241 [254 f.]; 21, 139 [145 f.]; 27, 312 [322]; 54, 159 [166]).

  • StGH Hessen, 18.08.1999 - P.St. 1391

    Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Willkür; Willkürverbot; Prüfungsbefugnis;

    Auszug aus StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
    Diese Vorschrift verlangt vom Antragsteller die substantiierte Schilderung eines Sachverhalts, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung von durch die Hessische Verfassung gewährleisteten Grundrechten ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, NVwZ 2000, 430 [431]; Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, NZM 2000, 179).

    Sie folgt nämlich funktional aus der Aufgabenverteilung zwischen Fach- und Verfassungsgerichten (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, ZMR 2000, 12 [14]).

  • StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296

    Vereinbarkeit des Betriebs einer vollautomatischen Waschanlage an gesetzlichen

    Auszug aus StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
    Diese Vorschrift verlangt vom Antragsteller die substantiierte Schilderung eines Sachverhalts, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung von durch die Hessische Verfassung gewährleisteten Grundrechten ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, NVwZ 2000, 430 [431]; Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, NZM 2000, 179).

    Denn ein Rechtsweg im Sinne des § 44 Abs. 1 StGHG, d. h. eine gesetzlich normierte Möglichkeit der Anrufung eines Fachgerichts (vgl. StGH, Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, NVwZ 2000, 430 [431]), ist weder gegen die Versagung der Beteiligtenstellung der Antragsteller im Wahlprüfungsverfahren noch gegen die Verwerfung ihres Ablehnungsgesuchs eröffnet.

  • StGH Hessen, 20.07.1988 - P.St. 1075

    Grundrechtsklage gegen Wahlprüfungsentscheidung: kein Nachschieben von Rügen nach

    Auszug aus StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
    Verletzungen seines grundrechtlich geschützten aktiven und passiven Wahlrechts kann der Bürger in Hessen mit der Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof geltend machen (vgl. StGH, Beschluss vom 20.07.1988 - P.St. 1075 -, StAnz. 1988, S. 21 ff.).

    1984, S. 823 ff.; Beschluss vom 01.09.1988 - P.St. 1075 -, …

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
    Sie wird verletzt durch eine Behandlung des Menschen durch den Staat, in der sich eine Verachtung des Wertes ausdrückt, der dem Menschen kraft seines Personseins zukommt (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa BVerfGE 30, 1 [25 f.]).
  • StGH Hessen, 09.12.1992 - P.St. 1139

    Akteneinsichtsrecht; Wahlprüfung; Wahlprüfungsgericht; Wahlrechtsgrundsätze;

    Auszug aus StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
    1988, S. 2121 ff.; Beschluss vom 09.12.1992 - P.St. 1139 -, …
  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
    Zugleich wird durch die dargelegten Rechtsschutzmöglichkeiten vor dem Staatsgerichtshof als einem Gericht im Sinne des Art. 126 HV der Rechtsweggarantie des Art. 2 Abs. 3 HV und dem Homogenitätsprinzip des Art. 28 Abs. 1 GG genügt, soweit dieses den Schutz des subjektiven Wahlrechts durch die Gerichtsbarkeit des Landes erfordert (vgl. BVerfGE 99, 1 [12, 17 ff]).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
    Sie lassen eine personelle Verzahnung zwischen Richteramt und parlamentarischem Amt nicht zu und verbieten, dass ein Richter in eigener Sache entscheidet (vgl. BVerfGE 3, 377 [381]; 4, 331 [346]; 14, 56 [69]; 18, 241 [254 f.]; 21, 139 [145 f.]; 27, 312 [322]; 54, 159 [166]).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
    Demgemäß fordert die Achtung der Menschenwürde, dass der Staat nicht kurzerhand endgültig über Rechte des Menschen verfügen kann, ohne diesem die Möglichkeit zu geben, zu Wort zu kommen, um seine Rechtsposition zu behaupten (vgl. BVerfGE 9, 89 [95 f.]; 55, 1 [5 f.]).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
    Demgemäß fordert die Achtung der Menschenwürde, dass der Staat nicht kurzerhand endgültig über Rechte des Menschen verfügen kann, ohne diesem die Möglichkeit zu geben, zu Wort zu kommen, um seine Rechtsposition zu behaupten (vgl. BVerfGE 9, 89 [95 f.]; 55, 1 [5 f.]).
  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

  • BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60

    Gemeindegerichte

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78

    Vorlagebefugnis des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts - Besetzung der

  • BVerfG, 29.04.1954 - 1 BvR 328/52

    Schwerbeschädigtenschutz

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG

  • StGH Hessen, 05.04.2000 - P.St. 1302

    Rechtliches Gehör

  • StGH Hessen, 13.01.1988 - P.St. 1039

    Auslegung; Darlegungspflicht; Gesetzesauslegung; Menschenwürde; Prüfungsbefugnis;

  • StGH Hessen, 03.08.1983 - P.St. 1000

    Landtagswahlgesetz; Wahlprüfung; Wahlprüfungsgericht; Grundrechtsklage

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat auf seine Entscheidung vom 9. August 2000 Bezug genommen, in der er das Wahlprüfungsgericht als parlamentarisches Wahlprüfungsorgan qualifiziert und im Rahmen einer Grundrechtsklage gegen eine Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts eine Kompetenz zur umfassenden Prüfung der Gültigkeit der Landtagswahl in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht angenommen hat.

    In seiner Entscheidung vom 25. September 2000 hat das Wahlprüfungsgericht ergänzend ausgeführt, dass durch den Beschluss des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen vom 9. August 2000 die von der Antragstellerin vorgetragenen Bedenken gegen eine letztinstanzliche Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts über die Gültigkeit der Landtagswahl weitgehend ausgeräumt seien.

  • StGH Hessen, 13.02.2002 - P.St. 1633

    Mitfinanzierung des Landtagswahlkampfs 1999 durch CDU-Landesverband aus nicht im

    Insbesondere folgt aus diesen Rechtspositionen weder eine verfassungsrechtliche Pflicht des Wahlprüfungsgerichts, im Wiederaufnahmeverfahren eine mündliche Verhandlung durchzuführen und durch Urteil zu entscheiden, noch ein grundrechtlicher Anspruch der Rechtsinhaber (aktiv und passiv Wahlberechtigte, Parteien), im Wiederaufnahmeverfahren des Wahlprüfungsgerichts gehört zu werden (vgl. zu letzterem bereits StGH, Beschluss vom 09.08.2000 - P.St. 1547 -, ESVGH 51, 17 = NJW 2000, 2891).
  • StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1910

    Wahlprüfungsbeschwerde: Kein erheblicher Wahlfehler bei Landtagswahl 2003 -

    Diese Voraussetzung erfüllt das Wahlprüfungsgericht nicht, denn ihm gehören gemäß Art. 78 Abs. 3 HV und § 1 WPG neben zwei Berufsrichtern - den Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts - auch drei Abgeordnete des Hessischen Landtages an (BVerfG, Urteil vom 08.02.2001, a.a.O., S. 139 f.; ebenso: StGH, Beschluss vom 09.08.2000 - P.St. 1547 -, …
  • OVG Bremen, 17.01.2024 - 1 B 22/24

    Streitigkeit um die Besetzung des Wahlprüfungsgerichts - Freies Mandat;

    Der Landesverfassung kann daher weder entnommen werden, wem die Aufgabe der Wahlprüfung obliegen soll oder muss, noch ob sie als (gemeinde-)parlamentarische Aufgabe zu qualifizieren ist (insofern zu Letzterem anders im Falle der Überprüfung von Landtagswahlen nach dem hessischen Verfassungsrecht, HessStGH, Beschl. v. 09.08.2000 - P.St. 1547, juris Rn. 9; unter Verweis auf diesen Beschluss, jedoch ohne Befassung mit den Unterschieden in der Rechtslage, für das Bremische Recht eine "parlamentarische Angelegenheit" annehmend, indes Barczak, in: Kaiser/Michl, Landeswahlrecht, 2020, S. 215).
  • StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1912

    1. § 52 StGHG, der die Möglichkeit schafft, Entscheidungen des

    Diese Voraussetzung erfüllt das Wahlprüfungsgericht nicht, denn ihm gehören gemäß Art. 78 Abs. 3 HV und § 1 Wahlprüfungsgesetz neben zwei Berufsrichtern - den Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts - auch drei Abgeordnete des Hessischen Landtages an (BVerfG, Urteil vom 08.02.2001, a.a.O., S. 139 f.; ebenso: StGH, Beschluss vom 09.08.2000 - P.St. 1547 -, …
  • StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1913

    Gleichheit der Wahl; Landtagswahl; Stimmabgabe; Stimme; Vorbehalt;

    Diese Voraussetzung erfüllt das Wahlprüfungsgericht nicht, denn ihm gehören gemäß Art. 78 Abs. 3 HV und § 1 Wahlprüfungsgesetz in der Fassung vom 5. November 2002 (GVBl. I S. 676) neben zwei Berufsrichtern - den Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts - auch drei Abgeordnete des Hessischen Landtages an (BVerfG, Urteil vom 08.02.2001, a.a.O., S. 139 f.; ebenso: StGH, Beschluss vom 09.08.2000 - P.St. 1547 -, …
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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.04.2000 - 1 BvR 256/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2875
BVerfG, 27.04.2000 - 1 BvR 256/97 (https://dejure.org/2000,2875)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.2000 - 1 BvR 256/97 (https://dejure.org/2000,2875)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 2000 - 1 BvR 256/97 (https://dejure.org/2000,2875)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3198
  • NVwZ 2000, 1285 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 1 BvR 256/97
    In den beiden zitierten Fällen (BVerfGE 75, 369 und 82, 236 ) handelte es sich aber um strafgerichtliche Verfahren, in denen über den Schuldspruch endgültig entschieden und nur noch über das Strafmaß zu befinden war.
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 1 BvR 256/97
    In den beiden zitierten Fällen (BVerfGE 75, 369 und 82, 236 ) handelte es sich aber um strafgerichtliche Verfahren, in denen über den Schuldspruch endgültig entschieden und nur noch über das Strafmaß zu befinden war.
  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 1 BvR 256/97
    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 -.
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 1 BvR 256/97
    Entscheidend ist vielmehr, ob ein Beschwerdeführer im Ergebnis mit seinem Begehren noch Erfolg haben kann (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 78, 58 ).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 1 BvR 256/97
    Entscheidend ist vielmehr, ob ein Beschwerdeführer im Ergebnis mit seinem Begehren noch Erfolg haben kann (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 78, 58 ).
  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 1877/01

    Wird in strafprozessualer Revisionsentscheidung die Sache nur im Strafausspruch

    Solche Möglichkeiten der Beseitigung einer Beschwer sind auszuschöpfen, bevor eine zulässige Verfassungsbeschwerde eingelegt werden kann (vgl. BVerfGE 78, 58 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 2000 - 1 BvR 256/97 -, NJW 2000, S. 3198 f.).
  • BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 1931/96

    Keine Verletzung des Gleichheitssatzes oder des Rechtsstaatsprinzips durch

    Es fehlt insoweit im Verfassungsbeschwerdeverfahren an der notwendigen Beschwer (vgl. BVerfGE 78, 58 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 2000 - 1 BvR 256/97 -).
  • BVerfG, 13.06.2002 - 2 BvR 452/01

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Aufhebung und Zurückverweisung

    Entscheidend ist vielmehr, ob ein Beschwerdeführer im Ergebnis mit seinem Begehren noch Erfolg haben kann (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 78, 58 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2000 - 1 BvR 256/97 -, NJW 2000, S. 3198).
  • StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1629

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Grundrechtsklage gegen

    Grundsätzlich ist der Rechtsweg nicht erschöpft, wenn die Sache durch ein Revisionsgericht an die Vorinstanz zurückverwiesen wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa BVerfG NJW 2000, 3198).
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Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 15.06.2000 - VfGBbg 32/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2666
VerfG Brandenburg, 15.06.2000 - VfGBbg 32/99 (https://dejure.org/2000,2666)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.06.2000 - VfGBbg 32/99 (https://dejure.org/2000,2666)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - VfGBbg 32/99 (https://dejure.org/2000,2666)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 80; LV, Art. 97 Abs. 1 Satz 1; LV, Art. 98 Abs. 2 Satz 2; LV, Art. 100; Art. 25; RegBkPlG, § 12; RegBkPlG, § 14; ROG, § 4 Abs. 1; BbgBkGG, § 1; BbgBkGG, § 2; BbgBkGG, § 3
    Kommunale Selbstverwaltung; Beschwerdegegenstand; Beschwerdebefugnis; Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung; Planungshoheit; Gesetzgebungskompetenz; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Bestimmtheitsgebot; Rechtsstaatsprinzip; Gesetzesvorbehalt; Tenor; Sorben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 37 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 80, 97 Abs. 1 Satz 1, 98 Abs. 2 Satz 2, 100 LV Bbg.; §§ 12, 14 Ges. zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg v. 13.5.1... 993 (RegBkPlG); Art. 1 §§ 1-3 Bbg. BraunkohlengrundlagenG; VO über die Verbindlichkeit des Braunkohlenplans Tagebau Jänschwalde v. 8.9.1998; VO über die Bildung des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg v. 8.4.1992
    Kommunale Selbstverwaltung/Gebietsänderungen/Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde/Verordnungsermächtigung

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 37 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 80, 97 Abs. 1 Satz 1, 98 Abs. 2 Satz 2, 100 LV Bbg.; §§ 12, 14 Ges. zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg v. 13.5.1... 993 (RegBkPlG); Art. 1 §§ 1-3 Bbg. BraunkohlengrundlagenG; VO über die Verbindlichkeit des Braunkohlenplans Tagebau Jänschwalde v. 8.9.1998; VO über die Bildung des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg v. 8.4.1992
    Kommunale Selbstverwaltung/Gebietsänderungen/Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde/Verordnungsermächtigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1285 (Ls.)
  • NJ 2000, 592 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1440
  • DÖV 2000, 870
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (30)

  • VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97

    Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2000 - VfGBbg 32/99
    Soweit die Beschwerdeführerin geltend macht, § 14 Abs. 1 Satz 2 RegBkPlG verstoße gegen Art. 80 Satz 2 LV, der Braunkohlenausschuss sei fehlerhaft zusammengesetzt und seine Mitglieder seien nicht hinreichend demokratisch legitimiert, geht es ebenso wie zu der weiteren Frage der Tragfähigkeit der Verordnungsermächtigung gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 RegBkPlG um neue - in den Urteilen des Gerichts vom 1. Juni 1995 (- VfGBbg 6/95 -, LVerfGE 3, 157 ff.) und vom 18. Juni 1998 (- VfGBbg 27/97 -, LVerfGE 8, 99 ff.) nicht behandelte - Gesichtspunkte von erheblichem Interesse für das gesamte System der Braunkohlenplanung im Land Brandenburg.

    Der Braunkohlenplan beinhaltet jedenfalls insoweit Ziele der Raumordnung und Landesplanung, als er in einem festgelegten und zeichnerisch dargestellten Gebiet der Braunkohlenförderung Vorrang vor anderen Nutzungen einräumt (vgl. Schulte, Raumplanung und Genehmigung bei der Bodenschätzegewinnung, 1996, S. 279; s. Punkt 1.2 Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde; vgl. dazu auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 18. Juni 1998 - VfGBbg 27/97 -, LVerfGE 8, 99, 118).

    Das erkennende Gericht hat die in Art. 1 § 1 BbgBkGG liegende Grundentscheidung für den Braunkohlentagebau (auch) im Siedlungsgebiet der Sorben (Wenden) in seinem Urteil vom 18. Juni 1998 (VfGBbg 27/97, LVerfGE 8, 99 ff.) insgesamt als mit der Landesverfassung noch vereinbar befunden.

    Die Prüfung der Gesetzgebungskompetenz des Landes beantwortet dabei keine bundesrechtliche Vorfrage, sondern ist erforderlich, weil das Rechtsstaatsgebot des Art. 2 LV dem Landesgesetzgeber untersagt, Landesrecht zu setzen, ohne dazu befugt zu sein (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 21. März 1996 - VfGBbg 18/95 -, LVerfGE 4, 114, 129 sowie Urteil vom 18. Juni 1998 - VfGBbg 27/97 -, LVerfGE 8, 97, 118).

    Die Ausführungen des erkennenden Gerichts zur Gesetzgebungskompetenz des Landes für das Braunkohlengrundlagengesetz lassen sich insofern auf das Regional- und Braunkohlenplanungsgesetz übertragen (vgl. eingehend Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 18. Juni 1998 - VfGBbg 27/97 -, LVerfGE 8, 97, 118 ff.).

    Die Bindung des Braunkohlenausschusses an die mit dem Braunkohlengrundlagengesetz getroffene Grundentscheidung zugunsten des Braunkohlentagebaus entsprechend der sog. Variante 1 (vgl. wiederum Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 18. Juni 1998 - VfGBbg 27/97 -, LVerfGE 8, 99, 117 f.) schließt eigene Planungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Braunkohlenausschusses von Gewicht etwa bei der Festlegung von Sicherheitszonen und bei der Führung von Verkehrstrassen oder bei der Festlegung von Grünflächen als Immissionsschutz nicht aus.

  • VerfG Brandenburg, 01.06.1995 - VfGBbg 6/95

    Verfassungswidrigkeit der Verordnung über die Verbindlichkeit des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2000 - VfGBbg 32/99
    Die angegriffene Verordnung über die Verbindlichkeit des Braunkohlentagebaus Jänschwalde ist ein "Landesgesetz" i. S. des Art. 100 LV (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 1. Juni 1995 - VfGBbg 6/95 -, LVerfGE 3, 157, 161; Urteil vom 22. Dezember 1993 - VfGBbg 9/93 EA -, LVerfGE 1, 214, 216).

    Ob sich das Gebot der Rechtswegerschöpfung aus § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg auf das Verfahren der kommunalen Verfassungsbeschwerde überhaupt übertragen lässt, hat das Gericht bislang offen gelassen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 1. Juni 1995 - VfGBbg 6/95 -, LVerfGE 3, 157, 162).

    Soweit die Beschwerdeführerin geltend macht, § 14 Abs. 1 Satz 2 RegBkPlG verstoße gegen Art. 80 Satz 2 LV, der Braunkohlenausschuss sei fehlerhaft zusammengesetzt und seine Mitglieder seien nicht hinreichend demokratisch legitimiert, geht es ebenso wie zu der weiteren Frage der Tragfähigkeit der Verordnungsermächtigung gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 RegBkPlG um neue - in den Urteilen des Gerichts vom 1. Juni 1995 (- VfGBbg 6/95 -, LVerfGE 3, 157 ff.) und vom 18. Juni 1998 (- VfGBbg 27/97 -, LVerfGE 8, 99 ff.) nicht behandelte - Gesichtspunkte von erheblichem Interesse für das gesamte System der Braunkohlenplanung im Land Brandenburg.

    Unbeschadet dessen sind die Ausführungen des erkennenden Gerichts in seinem Urteil vom 1. Juni 1995 in dem Verfahren über die kommunale Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Horno betreffend die Verordnung über die Verbindlichkeit des Braunkohlenplans Tagebau Jänschwalde vom 28. Februar 1994 (VfGBbg 6/95, LVerfGE 3, 157, 163 f.) auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar:.

    Einen solchen Fall anzunehmen, liegt hier deshalb nahe, weil es um eine großflächige Inanspruchnahme von - in diesem Fall freilich "nur" unbebautem Gelände - im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben (Wenden) geht, welches in herausgehobener Weise den Schutz der Landesverfassung genießt (Art. 25 Abs. 1 LV), und es sich bei der Fortführung des Braunkohlentagebaus zugleich um eine Entscheidung von großer umweltpolitischer Tragweite handelt (s. Urteil des erkennenden Gerichts vom 1. Juni 1995 - VfGBbg 6/95 -, LVerfGE 3, 157, 166).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - VerfGH 20/95

    Kommunale Verfassungsbeschwerden gegen Braunkohlenplan Garzweiler II erfolglos

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2000 - VfGBbg 32/99
    Die Beschwerdeführerin ist verpflichtet, bei ihren Planungen den Vorrang des Braunkohlenabbaus vor anderen Nutzungen zu berücksichtigen (vgl. § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch , § 4 Abs. 1 ROG 1998), und somit von der Verordnung über die Verbindlichkeit des Braunkohlenplans unmittelbar betroffen (vgl. dazu VerfGH NW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, S. 19 des Umdrucks, insoweit nicht abgedruckt in DVBl. 1997, 1107 ff.).

    Bei derart weitreichenden Gebietsbeeinträchtigungen ist jedoch eine detaillierte Darlegung konkreter Planungen für das betreffende Gebiet entbehrlich (vgl. VerfGH NW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, S. 23 des Umdrucks).

    Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein- Westfalen, wonach der Braunkohlenplan der Fachaufsicht der Landesplanungsbehörde und des zuständigen Fachministers unterliege (VerfGH NW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, DVBl. 1997, 1107, 1110), lässt sich entgegen der Auffassung der Landesregierung auf die Verhältnisse im Land Brandenburg nicht übertragen.

    In einem System, in dem der Braunkohlenausschuss Entscheidungsbefugnisse von Gewicht hat und sich insoweit als Träger von Hoheitsgewalt darstellt (vgl. VerfGH NW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u. a. -, DVBl. 1997, 1107, 1110), darf der Gesetzgeber die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Braunkohlenausschusses vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips und des Demokratiegebotes nach Art. 80 Satz 2 LV ("Ausmaß" der Ermächtigung) nicht vorgabenfrei einer Verordnung der Landesregierung - hier konkret: Verordnung über die Bildung des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg vom 8. April 1992 - überlassen.

  • VerfG Brandenburg, 30.04.2013 - VfGBbg 49/11

    Kommunale Selbstverwaltung; Konnexitätsprinzip; Kindertagesstätten;

    Auch bei den angegriffenen Vorschriften der LazAV handelt es sich um Landesgesetze i. S. d. vorgenannten Bestimmungen (vgl. Urteil vom 15. Juni 2000 - VfGBbg 32/99 -, LKV 2000, 397; zum Bundesrecht vgl. etwa BVerfGE 107, 1, 8).
  • OVG Brandenburg, 20.03.2002 - 3 D 26/99

    Gültigkeit der Verordnung über den gemeinsamen Landesentwicklungsplan

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  • OVG Brandenburg, 27.08.2003 - 3 D 5/99

    Normenkontrolle, Gemeinsamer Landesentwicklungsplan für den engeren

    Das Art. 80 LV zugrunde liegende Prinzip der Entscheidungsverantwortlichkeit des Verordnungsgebers (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2000 - VfGBbg 32/99 - LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 99, 122 ff.) wird nicht verletzt, da die Letztentscheidung über den Inhalt der durch die gemeinsame Landesplanungsabteilung aufgestellten Landesentwicklungspläne bei den Landesregierungen verbleibt.

    Anders als nach der bis zum 22. März 2001 geltenden Fassung des Gesetzes zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung des Landes Brandenburg (vgl. Art. 5 des Gesetzes zu dem Zweiten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung des Brandenburgischen Landesplanungsgesetzes sowie des Gesetzes zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg vom 15. März 2001 [GVBl. I S. 42]) in Bezug auf den Braunkohlenausschuss, der bei der Aufstellung der Braunkohlenpläne keiner Fachaufsicht unterlag (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2000, a.a.O., S. 123 ff.), sah Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Landesplanungsvertrag a.F. ausdrücklich ein - von den für Raumordnung und Landesplanung zuständigen Mitgliedern beider Landesregierungen gemeinsam und einvernehmlich ausgeübtes - fachliches Weisungsrecht gegenüber der gemeinsamen Landesplanungsabteilung vor.

  • VerfG Brandenburg, 21.03.2002 - VfGBbg 19/01

    Verlagerung der Zuständigkeit für Flächennutzungsplanung auf die Ämter

    Sie zählt zu den Aufgaben des örtlichen Wirkungskreises, die von der Selbstverwaltungsgarantie umfasst sind (so Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2000 - VfGBbg 32/99 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 99, 118 unter Hinweis auf BVerfGE 76, 107, 117; Löwer, in: von Münch/Kunig, GG, Bd. 2, 5. Aufl. 2001, Art. 28 Rn. 74).

    Der landesverfassungsrechtliche Anknüpfungspunkt liegt dabei im Rechtsstaatsgebot des Art. 2 LV, das es dem Landesgesetzgeber untersagt, Landesrecht zu setzen, ohne dazu befugt zu sein (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 21. März 1996 - VfGBbg 18/95 -, LVerfGE 4, 114, 129; Urteil vom 18. Juni 1998 - VfGBbg 27/97 -, LVerfGE 8, 97, 118 ff.; s. auch Urteil vom 15. Juni 2000 - VfGBbg 32/99 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 99, 121).

  • OVG Brandenburg, 05.11.2003 - 3 D 23/00

    Normenkontrolle, Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum

    Das Art. 80 LV zugrunde liegende Prinzip der Entscheidungsverantwortlichkeit des Verordnungsgebers (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2000 - VfGBbg 32/99 - LVerfGE Suppl.

    Anders als nach der bis zum 22. März 2001 geltenden Fassung des Gesetzes zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung des Landes Brandenburg (vgl. Art. 5 des Gesetzes zu dem Zweiten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung des Brandenburgischen Landesplanungsgesetzes sowie des Gesetzes zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg vom 15. März 2001 [GVBl. I S. 42]) in Bezug auf den Braunkohlenausschuss, der bei der Aufstellung der Braunkohlenpläne keiner Fachaufsicht unterlag (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2000, a.a.O., S. 123 ff.), sah Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Landesplanungsvertrag a.F. ausdrücklich ein - von den für Raumordnung und Landesplanung zuständigen Mitgliedern beider Landesregierungen gemeinsam und einvernehmlich ausgeübtes - fachliches Weisungsrecht gegenüber der gemeinsamen Landesplanungsabteilung vor.

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 63/15

    Keine Verletzung des Konnexitätsprinzips (Art 97 Abs 3 LV ) idF vom 07.04.1999

    Die Beschwerde richtet sich gegen statthafte Gegenstände im Sinne des Art. 100 LV, § 51 Abs. 1 VerfGGBbg, da es sich bei den angegriffenen Bestimmungen des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch jeweils um ein "Gesetz des Landes" handelt (vgl. zum Begriff: Urteil vom 22. Dezember 1993 - VfGBbg 9/93 EA -, LVerfGE 1, 214, 216; Urteil vom 15. Juni 2000 - VfGBbg 32/99 -, LKV 2000, 397; Urteil vom 30. April 2013 - VfGBbg 49/11 -, LVerfGE 24, 67, 82).
  • VerfG Brandenburg, 07.10.2005 - VfGBbg 217/03

    Kommunale Selbstverwaltung; Planungshoheit; Beschwerdebefugnis

    Sie zählt zu den Aufgaben des örtlichen Wirkungskreises, die von der Selbstverwaltungsgarantie umfaßt sind (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 21. März 2002 - VfGBbg 19/01 - [Teupitz], LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 13, 58, 70 und Urteil vom 15. Juni 2000 - VfGBbg 32/99 - [Grießen], LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 99, 118 = DVBl 2000, 1440 unter Hinweis auf BVerfGE 76, 107, 117).

    Sollten die Beschwerdeführerinnen in der von ihnen befürchteten Weise in belastende Regelungen auf der Grundlage des § 19 Abs. 11 LEPro entwickelter konkreter - sachlich und räumlich hinreichend bestimmter oder bestimmbarer - Planungen einbezogen werden, steht ihnen der Rechtsweg offen, der in angemessener Weise auch die Nachprüfung der Verfassungsmäßigkeit des der weiteren Planung zugrundeliegenden Gesetzes ermöglicht (vgl. Verfassungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2000, a.a.O., S. 99, 116, 129 f.; BVerfG, Beschluß vom 23. Juni 1987, BVerfGE 76, 107, 112 f. m.w.N.).

  • OVG Brandenburg, 12.11.2003 - 3 D 22/00

    Landesplanung: Verletzung d. Planungshoheit der Gemeinde

    Das Art. 80 LV zugrunde liegende Prinzip der Entscheidungsverantwortlichkeit des Verordnungsgebers (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2000 - VfGBbg 32/99 - LVerfGE Suppl.

    Anders als nach der bis zum 22. März 2001 geltenden Fassung des Gesetzes zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung des Landes Brandenburg (vgl. Art. 5 des Gesetzes zu dem Zweiten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung des Brandenburgischen Landesplanungsgesetzes sowie des Gesetzes zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg vom 15. März 2001 [GVBl. I S. 42]) in Bezug auf den Braunkohlenausschuss, der bei der Aufstellung der Braunkohlenpläne keiner Fachaufsicht unterlag (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2000, a.a.O., S. 123 ff.), sah Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Landesplanungsvertrag a.F. ausdrücklich ein - von den für Raumordnung und Landesplanung zuständigen Mitgliedern beider Landesregierungen gemeinsam und einvernehmlich ausgeübtes - fachliches Weisungsrecht gegenüber der gemeinsamen Landesplanungsabteilung vor.

  • OVG Brandenburg, 10.02.2005 - 3 D 104/03

    Normenkontrollverfahren bezüglich der Gültigkeit des Landesentwicklungsplanes

    Das Art. 80 LV zugrunde liegende Prinzip der Entscheidungsverantwortlichkeit des Verordnungsgebers (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2000 - VfGBbg 32/99 - LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 99, 122 ff.) wird nicht verletzt, da Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Landesplanungsvertrag ein von den für Raumordnung zuständigen Mitgliedern beider Landesregierungen gemeinsam und einvernehmlich ausgeübtes Weisungsrecht gegenüber der gemeinsamen Landesplanungsabteilung vorsieht und die Letztentscheidung über den Inhalt der durch die gemeinsame Landesplanungsabteilung aufgestellten Landesentwicklungspläne mithin bei den Landesregierungen verbleibt (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 20. März 2002 - 3 D 26/99.NE - a.a.O., S. 422).
  • VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 76/17

    Subsidiaritätsgrundsatz gebietet Abschluss des prinzipalen

    Es kann deshalb offen bleiben, inwieweit das in dieser Vorschrift geregelte Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne auf Verfassungsbeschwerden der Gemeinden und Gemeindeverbände (Art. 100 LV und § 51 VerfGGBbg) direkte oder entsprechende Anwendung findet (vgl. hierzu Beschluss vom 21. November 2014 - VfGBbg 17/14 - offen gelassen: Urteile vom 20. März 2003 - VfGBbg 54/01 -, vom 14. Februar 2002 - VfGBbg 17/01 -, vom 15. Juni 2000 - VfGBbg 32/99 -, vom 20. Januar 2000 - VfGBbg 53/98, 3/99 - und vom 1. Juni 1995 - VfGBbg 6/95 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Für eine Vorabentscheidung in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 2 Satz 2 VerfGGBbg sieht das Gericht keine Veranlassung (vgl. zur Anwendbarkeit bei der kommunalen Verfassungsbeschwerde: Urteile vom 20. März 2003 - VfGBbg 54/01 -, vom 14. Februar 2002 - VfGBbg 17/01 -, vom 15. Juni 2000 - VfGBbg 32/99 -, vom 20. Januar 2000 - VfGBbg 53/98, 3/99 - und vom 1. Juni 1995 - VfGBbg 6/95 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • OVG Brandenburg, 28.06.2001 - 4 A 115/99

    Anfechtung der Zulassung eines fakultativen Rahmenbetriebsplans durch einen

  • VerfG Brandenburg, 15.06.2006 - VfGBbg 58/04

    Befangenheit

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2006 - 1 ME 17/06

    Zulässigkeit einer zusätzlich festgesetzten Nutzung "Hotel" neben der Festsetzung

  • VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 19/01

    Gegenstandswert

  • VerfG Brandenburg, 15.06.2006 - VfGBbg 61/04

    Befangenheit

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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2958
BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00 (https://dejure.org/2000,2958)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.2000 - 11 BN 3.00 (https://dejure.org/2000,2958)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 2000 - 11 BN 3.00 (https://dejure.org/2000,2958)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    GG Art. 2, 9, 12, 14, 83, 84 Abs. 1; AbfKlärV § 3 Abs. 3 Satz 2, § 7 Abs. 1 u. 5; NdsLwKG § 2 Abs. 1
    Vollzug von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit der Länder; körperschaftliche Selbstverwaltung; Autonomie; Gebührenerhebung; Landwirtschaftskammer als landwirtschaftliche Fachbehörde; Klärschlammverordnung

  • Wolters Kluwer

    Vollzug von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit der Länder - Körperschaftliche Selbstverwaltung - Autonomie - Gebührenerhebung - Landwirtschaftskammer - Landwirtschaftliche Fachbehörde - Klärschlammverordnung

  • Judicialis

    GG Art. 2; ; GG Art. 9; ; GG Art. 12; ; GG Art. 14; ; GG Art. 83; ; GG Art. 84 Abs. 1; ; AbfKlärV § 3 Abs. 3 Satz 2; ; AbfKlärV § 7 Abs. 1; ; AbfKlärV § 7 Abs. 5; ; NdsLwKG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Vollzug von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit der Länder; körperschaftliche Selbstverwaltung; Autonomie; Gebührenerhebung; Landwirtschaftskammer als landwirtschaftliche Fachbehörde; Klärschlammverordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3150
  • NVwZ 2000, 1285 (Ls.)
  • DÖV 2000, 1008
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00
    Soweit die Beschwerde eine Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des Normenkontrollurteils von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur körperschaftlichen Selbstverwaltung (BVerfGE 33, 125 ; 38, 281) geltend macht, genügt dieser Vortrag schon nicht den Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung eines solchen Zulassungsgrundes stellt.

    Nach Ansicht der Beschwerde ergibt sich insbesondere aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 u. 308/64 - (BVerfGE 33, 125), dass der "Selbstgesetzgebung" autonomer Körperschaften nicht so starke Fesseln angelegt werden dürfen, dass dann diesen Körperschaften nicht mehr genügend Spielraum zur Erfüllung ihrer Aufgaben verbleibt.

    In seinem Beschluss vom 9. Mai 1972 (a.a.O., S. 159) führt das Bundesverfassungsgericht zwar aus, die Prinzipien der Selbstverwaltung und der Autonomie würden nicht ernst genug genommen, wenn der Selbstgesetzgebung autonomer Körperschaften so starke Fesseln angelegt würden, dass ihr Grundgedanke, die in den gesellschaftlichen Gruppen lebendigen Kräfte in eigener Verantwortung zur Ordnung der sie besonders berührenden Angelegenheiten heranzuziehen und ihren Sachverstand für die Findung "richtigen" Rechts zu nutzen, nicht genügend Spielraum fände.

    Unklar ist, ob die Beschwerde im Rahmen ihrer Divergenzrüge geltend machen will, das Bundesverfassungsgericht habe in der von ihr zitierten Rechtsprechung (BVerfGE 33, 125; 38, 281) der körperschaftlichen Selbstverwaltung Grundrechtsschutz zuerkannt.

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00
    Soweit die Beschwerde eine Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des Normenkontrollurteils von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur körperschaftlichen Selbstverwaltung (BVerfGE 33, 125 ; 38, 281) geltend macht, genügt dieser Vortrag schon nicht den Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung eines solchen Zulassungsgrundes stellt.

    Eine Aussage dieses Inhalts findet sich aber weder in diesem noch in dem anderen - von der Beschwerde zitierten - Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 1974 - 1 BvR 430/65 u. 259/66 - (BVerfGE 38, 281).

    Unklar ist, ob die Beschwerde im Rahmen ihrer Divergenzrüge geltend machen will, das Bundesverfassungsgericht habe in der von ihr zitierten Rechtsprechung (BVerfGE 33, 125; 38, 281) der körperschaftlichen Selbstverwaltung Grundrechtsschutz zuerkannt.

  • BVerwG, 27.08.1976 - IV C 97.74

    Amtsenthebung - Pflichtverletzung - Mangelnde Eignung - Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00
    Der körperschaftlichen Selbstverwaltung (hier: Landwirtschaftskammer) steht keine verfassungsrechtliche Garantie zur Seite (im Anschluss an BVerwGE 51, 115 ).

    Der körperschaftlichen Selbstverwaltung steht keine verfassungsrechtliche Garantie zur Seite (vgl. BVerwGE 51, 115 ).

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2000 - 3 K 432/98

    Abfall; Auftragsangelegenheit; Beratungstätigkeit; Gebührenerhebung;

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00
    OVG Lüneburg vom 10.02.2000 - Az.: OVG 3 K 432/98 -.

    BVerwG 11 BN 3.00 OVG 3 K 432/98.

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00
    Wenn die effektive Durchführung eines Bundesgesetzes eine ressortübergreifende Behördenzuständigkeit erfordert, kann der Bundesgesetzgeber den Ländern aufgeben, die fachlich geeigneten Behörden heranzuziehen (vgl. BVerfGE 4, 7 ).
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00
    Die Länder sind von Verfassungs wegen gehalten, ihre Verwaltung nach Art, Umfang und Leistungsvermögen entsprechend den Anforderungen sachgerechter Erledigung des sich aus der Bundesgesetzgebung ergebenden Aufgabenbestandes einzurichten (vgl. BVerfGE 55, 274 ).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00
    Es liegt vielmehr allein in der Organisationshoheit der Länder, ob sie das Bundesgesetz im Rahmen der staatsunmittelbaren Verwaltung ausführen oder auf die Möglichkeit zurückgreifen, mit dem Gesetzesvollzug eine öffentlich-rechtliche Körperschaft zu beauftragen (vgl. zur Heranziehung von Gemeinden BVerfGE 83, 363 ; BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 46.94 - Buchholz 112 § 28 VermG Nr. 3 S. 2).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 46.94

    Verwaltungsaufbau bei Ausführung des Vermögensgesetzes (VermG)

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00
    Es liegt vielmehr allein in der Organisationshoheit der Länder, ob sie das Bundesgesetz im Rahmen der staatsunmittelbaren Verwaltung ausführen oder auf die Möglichkeit zurückgreifen, mit dem Gesetzesvollzug eine öffentlich-rechtliche Körperschaft zu beauftragen (vgl. zur Heranziehung von Gemeinden BVerfGE 83, 363 ; BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 46.94 - Buchholz 112 § 28 VermG Nr. 3 S. 2).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00
    Materielle Grundrechte stehen juristischen Personen des öffentlichen Rechts - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - ohnehin nicht zu (vgl. BVerfGE 21, 362 ; stRspr).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00
    Damit fällt im Übrigen die Regelung des Gebührenrechts als Bestandteil des Verwaltungsverfahrens ebenfalls in die Länderkompetenz (vgl. BVerfGE 26, 281 ; BVerwGE 109, 272 ).
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 25/64

    Gebührenpflicht von Bundesbahn und Bundespost

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvL 14/79

    Wasserbeschaffungsverbände

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2005 - 9 A 810/04

    Verwaltungsgebühr bei der Klärschlammverwertung

    BVerwG, Beschluss vom 21.7.2000 - 11 BN 3.00 -, NJW 2000, 3150.
  • BVerwG, 23.08.2000 - 11 BN 4.00

    Anforderungen an die Abtrennung eines Verfahrens - Erfolgsaussichten einer

    Im Verfahren BVerwG 11 BN 4.00 obsiegen die verbliebenen Antragstellerinnen aus den Gründen, die der Senat bereits in seinem Beschluss vom 21. Juli 2000 - BVerwG 11 BN 3.00 - angeführt hat.
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